Projekt  kritische Analyse
bürgerlicher Sozialpolitik


Sozialreformen in der BRD
- Analyse und Kritik -
 






























        





























Deutsche Arbeitsmarktpolitik/Sozialpolitik









02.01.24 – Zur Verschärfung des Sanktionsregimes unter SPD-Arbeitsminister Heil:



Der regierungsseitige Freund der sozial Benachteiligten kehrt den
Drangsalierer von Arbeitslosen heraus


Man erinnere sich: in Absetzung von den wenig menschenfreundlichen Umgangsweisen der Arbeitsbehörden mit den Losern der Marktwirtschaft hatte sich der Sozi im Arbeitsministerium einem Leitbild verschrieben, das ungefähr so lautete, dass man den Erwerbslosen in erster Linie hinsichtlich der Voraussetzungen für irgendwelchen möglichen Arbeitskräftebedarf seitens des Kapitals Unterstützung angedeihen lassen müsse: es ginge so darum, Arbeitslose per Weiterbildung auf den unternehmerischen Bedarf hin zu trimmen; sogar auf die Massen seiner Klientel ohne Berufsabschluss wolle er sich fokussieren. Dabei durfte nie der Hinweis fehlen, dass Mitwirkungspflichten einzufordern seien und ggf. auch unsanft herbeizuadministrieren seien seitens der Arbeitsvermittler.

Ausgangspunkt war und ist allemal die Verpflichtung auf den Dienst an den unternehmerischen Bereicherungsschmieden, wofür der Aufwand in Sachen Instandhaltung der Erwerbslosen betrieben wird.

Jetzt kehrt der Heil demonstrativ den Sanktionierer raus: "hartnäckige" Arbeitsverweigerer müssten damit rechnen, bis zu 2 Monate ganz ohne den sog. Regelsatz auszukommen, von dem das schlichte Überleben per Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr abhängt. Eigentlich hatte eine oberstes Gericht dem ein Riegel vorgeschoben; der Heil und sein Ministerium machen sich angeblich eine Hintertür zu nutze, die das Urteil zulasse. Auf die rechtspolitische Debatte, ob dies nach juristischen Kriterien durchhaltbar ist, wird sich hier nicht eingelassen. Stattdessen drauf aufmerksam gemacht, wie mit Implementierung und Handhabung des Sanktionsregimes so deutlich wie nichts wird, wie der schöne Sozialstaat auf nichts als ein Gewaltverhältnis gründet: die diversen sozialen Hilfen sind welche in Bezug auf den feststehenden Zwang, für fremde Interessen seine Arbeitskraft dreinzugeben; bei den angeblich notorischen Verweigerern ist die sehr direkte behördliche Gewalt am Werk: mit der Drohung mit dem  Verhungern im Falle entsprechenden Geldentzugs wird der Wille der Betroffenen malträtiert, dass nichts als Unterwerfung unter die arbeitsamtlichen Maßgaben gefordert ist.

Heils Kollege vom Finanzressort lässt ein einziges Lob auf das vorbildliche ministerielle Handeln der Sozialabteilung des Staates verlauten: in etwa so, wie damit sozialpolitischerseits der Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts geleistet werde, sprich: das rigorose Loswerden Arbeitsloser mittels allerlei Schikanen den Staat doch glatt von Kosten des Unterhalts derselben entlastet - so wie es überhaupt die letzte Zielsetzung der sozialen Betreuung von Leuten mit zweifelhafter geschäftsmäßiger Perspektive vom Standpunkt des nationalen Kapitals ist. Der Finanzminister liefert auch gleich die passende ideologische Begleitmusik dazu: mit der gediegenen Erpressung der proletarischen Pechvögel werde die "Akzeptanz des Sozialstaates" im Volk  befördert; einerseits ist dies die Lüge, der Staat würde seine Politik zum Wohlgefallen des Volkes verfechten, die ganz eigenen, autonomen Berechnungen des Staates folgt; andererseits: der Herr über die Staatsfinanzen beruft sich auf staatlicherseits im Volk gezüchtete Häßlichkeiten, wie die, der Status von Arbeitslosen würde sich darin zusammenfassen, sich als arbeitsscheues "Gesindel" durchzuschlagen - die gemeine Verkehrung, Leuten, die total abhängig gemacht sind von den ökonomischen Nutzenberechnungen der sog. Arbeitgeber, moralisch eins reinzuwürgen, sich im sozialen Netz einzurichten, auf das die erst mal alternativlos verwiesen sind, wenn ein Geldverdienst den Abhängigen von der marktwirtschaftlichen Unternehmerschaft versagt wird.