02.01.24
– Zur Verschärfung des Sanktionsregimes unter
SPD-Arbeitsminister Heil:
Der
regierungsseitige Freund der sozial Benachteiligten kehrt den
Drangsalierer von Arbeitslosen heraus
Man erinnere sich: in Absetzung von den wenig menschenfreundlichen Umgangsweisen der Arbeitsbehörden mit den Losern der Marktwirtschaft hatte sich der Sozi im Arbeitsministerium einem Leitbild verschrieben, das ungefähr so lautete, dass man den Erwerbslosen in erster Linie hinsichtlich der Voraussetzungen für irgendwelchen möglichen Arbeitskräftebedarf seitens des Kapitals Unterstützung angedeihen lassen müsse: es ginge so darum, Arbeitslose per Weiterbildung auf den unternehmerischen Bedarf hin zu trimmen; sogar auf die Massen seiner Klientel ohne Berufsabschluss wolle er sich fokussieren. Dabei durfte nie der Hinweis fehlen, dass Mitwirkungspflichten einzufordern seien und ggf. auch unsanft herbeizuadministrieren seien seitens der Arbeitsvermittler.
Ausgangspunkt
war und ist allemal die Verpflichtung auf den Dienst an
den unternehmerischen Bereicherungsschmieden, wofür der
Aufwand in Sachen Instandhaltung der Erwerbslosen betrieben
wird.
Jetzt
kehrt der Heil demonstrativ den Sanktionierer raus:
"hartnäckige" Arbeitsverweigerer müssten damit rechnen, bis zu
2 Monate ganz ohne den sog. Regelsatz auszukommen, von dem das
schlichte Überleben per Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr
abhängt. Eigentlich hatte eine oberstes Gericht dem ein Riegel
vorgeschoben; der Heil und sein Ministerium machen sich
angeblich eine Hintertür zu nutze, die das Urteil zulasse. Auf die
rechtspolitische Debatte, ob dies nach juristischen Kriterien
durchhaltbar ist, wird sich hier nicht eingelassen.
Stattdessen drauf aufmerksam gemacht, wie mit Implementierung
und Handhabung des Sanktionsregimes so deutlich wie nichts
wird, wie der schöne Sozialstaat auf nichts als ein Gewaltverhältnis
gründet: die diversen sozialen Hilfen sind welche in Bezug auf
den feststehenden Zwang, für fremde Interessen seine
Arbeitskraft dreinzugeben; bei den angeblich notorischen
Verweigerern ist die sehr direkte behördliche Gewalt
am Werk: mit der Drohung mit dem Verhungern im Falle
entsprechenden Geldentzugs wird der Wille der Betroffenen
malträtiert, dass nichts als Unterwerfung unter die
arbeitsamtlichen Maßgaben gefordert ist.
Heils
Kollege vom Finanzressort lässt ein einziges Lob auf das
vorbildliche ministerielle Handeln der Sozialabteilung des
Staates verlauten: in etwa so, wie damit
sozialpolitischerseits der Beitrag zur Konsolidierung des
Bundeshaushalts geleistet werde, sprich: das rigorose
Loswerden Arbeitsloser mittels allerlei Schikanen den Staat
doch glatt von Kosten des Unterhalts derselben entlastet - so
wie es überhaupt die letzte Zielsetzung der sozialen Betreuung
von Leuten mit zweifelhafter geschäftsmäßiger Perspektive vom
Standpunkt des nationalen Kapitals ist. Der Finanzminister
liefert auch gleich die passende ideologische Begleitmusik
dazu: mit der gediegenen Erpressung der proletarischen
Pechvögel werde die "Akzeptanz des Sozialstaates" im
Volk befördert; einerseits ist dies die Lüge, der Staat
würde seine Politik zum Wohlgefallen des Volkes verfechten,
die ganz eigenen, autonomen Berechnungen des Staates folgt;
andererseits: der Herr über die Staatsfinanzen beruft sich auf
staatlicherseits im Volk gezüchtete Häßlichkeiten, wie die,
der Status von Arbeitslosen würde sich darin zusammenfassen,
sich als arbeitsscheues "Gesindel" durchzuschlagen - die
gemeine Verkehrung, Leuten, die total abhängig gemacht sind
von den ökonomischen Nutzenberechnungen der sog. Arbeitgeber,
moralisch eins reinzuwürgen, sich im sozialen Netz
einzurichten, auf das die erst mal alternativlos verwiesen
sind, wenn ein Geldverdienst den Abhängigen von der
marktwirtschaftlichen Unternehmerschaft versagt wird.