Projekt  kritische Analyse
bürgerlicher Sozialpolitik

Sozialreformen in der BRD
- Analyse und Kritik -
 
 
Diverse Artikel zur Corona-Pandemie in BRD - Teil 2


20. Mai 2021 – Zu Corona-bedingten Reglementierungen des Bildungsbetriebs und kindlicher Gesundheit:


Ärzteverbände und andere warnen vor zunehmenden Gefahren für die Kinderseele und körperliche Ertüchtigung von Heranwachsenden in einer Pandemie
- eine verkehrte und parteiliche Stellung, wie für die Nachwuchsbetreuung Zuständige für die Tauglichkeit der Jungen für die kapitalistische Konkurrenzgesellschaft sich ins Zeug legen.


Dass einmal jenseits des tatsächlichen Verhältnisses zwischen der familiären Organisierung des Privatlebens und derjenigen der bildungsmäßigen Vermittlung von Fähigkeiten des Rechnens, Schreibens und von Naturerkenntnissen aufgrund einer Seuche man nicht umhin kommt, dass der gewöhnliche Lebensrhythmus Unterbrechungen erfährt, von Kinderbetreuern als Unterbrechung der Entwicklung der Kleinen moniert wird, dies zeugt in dieser Allgemein schon von wenig Rationalität: wenn die Vorkehrungen gegen eine Seuche es erfordern, nämlich letztlich um diese in den Griff zu kriegen, dass da einige Betriebsamkeit nicht wie geläufig zu haben ist, dann schließe dieses ein, dass man Pausierungen bei der kindlichen Entwicklung zunächst, zeitlich begrenzt in Kauf nehmen müsste, die es dann eben nach einer Pandemie irgendwie nachzuholen gelte: wie sollen Kinder da Schaden nehmen, dass sie mal über 1 Jahr keine bildungsmäßige Weiterentwicklung erfahren? - Aber die Pandemie grassiert nun mal unter kapitalistischen Verhältnissen, und insofern ist es bezeichnend, dass bürgerliche Besorger des Kindeswohls die Verrücktheit pflegen, dass beides irgendwie zugleich zu händeln wäre: Pandemieeindämmung und Persönlichkeitsentfaltung per bürgerlichen Schulbetrieb.
Hausärzte, Psychologen, Therapeuten und andere um das Kinderwohl Besorgte registrieren vermehrt Verhaltensauffälligkeiten bis Depressionen, wenn Kinder/Jugendliche Corona-geschuldet nicht wie gewohnt dem Schulalltag ausgesetzt wären - weshalb die Praxen zur Behandlung von als seelische Defekte Diagnostiziertes überbeansprucht würden.
Wie soll es einen Übergang von der Abwesenheit des üblichen Trotts in den Bildungsanstalten und Schäden an der seelischen und sonstigen Gesundheit der Heranwachsenden geben können? Es muss sich schon um eine spezielle seelisch-geistige Verfassung handeln, deren Beschädigung da behauptet wird, wenn ausgerechnet die Härten der Leistungskonkurrenz in der Schule das adäquate Mittel für gute seelische Befindlichkeit sein soll.
Wenn auch noch das Ausbleiben sozialer Kontakte, von Spiel und Sport seine Rolle bei dem geistigen Zustand des Nachwuchses spielen würde, so hat man hier das Lügenhafte vor sich, die Schule sei unerlässlich fürs soziale, spielerische, sportbezogene Kontaktwesen (mit Verlaub: als ob Schule mit ihrem hauptsächlichen Anliegen der Auslese, also des Bescheids, ob und wie man in der Bildungs- oder Berufshierachie - meistens nicht - weiterkommt, ein einziges Angebot wäre, Freunde treffen zu können): dies interessiert ohnehin allenfalls in der Unterordnung darunter, das Zweck der Bildungsanstalten ist, die Kleinen zu funktionierenden Konkurrenzsubjekten hochzuzüchten, nämlich denen die nötigen Eigenschaften der rücksichtslosen Durchsetzung gegen andere beizubringen.
Worauf die Warner in Sachen Kindeswohl im Grunde abstellen, ist, dass mit den Corona-Shutdowns eine Tendenz zur Verwahrlosung in den proletarischen Familien einreißt: weil die nämlich nicht dafür gemacht sind, das Rüstzeug zu liefern, um sich in der bürgerlichen Bildungs- und Berufswelt zu bewähren, per dauerndem Leistungsvergleich, den die Herren übers Bildungs- und Ausbildungswesen und die kapitalistischen Eigentümer der Arbeitsstätten mit dem Leuten veranstalten. - Allerdings rennen die offene Türen ein: dem Staat ist es während der ganzen Pandemie ein Dorn im Auge, wenn darüber die Züchtung der Jungen zu tauglichen Konkurrenz- und Staatsbürgern leidet.
Nachtrag:
Von den Idiotien sog. Lerntrainer in Sachen Homeschooling in der Pandemie
"...Da wir in einer leistungsbezogenen Gesellschaft leben, falle es Eltern oft schwer, den Druck (auf Kinder; Anmerkung d. Verfasser) zu reduzieren. Doch Druck erzeugt Stress. Und unter Stress fällt das Denken schwer, die Motivation sinkt. 'Dabei möchten Kinder von Natur aus Neues lernen...  beim Lernen ähnlich viel Spaß haben wie beim Spielen'.." (aus: Gesundheitsmagazin "fit" der DAK, Nr. 2/2021, S. 13)
Die gute Lerntrainerin weiß darum, dass es in der bürgerlichen Gesellschaft nicht einfach um Lernen als Spaßveranstaltung geht: es ist subsumiert einer Leistungskonkurrenz um Noten in staatlichen Bildungsanstalten. Die Aufforderung an die Eltern, den Druck auf die Kleinen rauszunehmen, sieht gerade davon ab, dass Wissenserwerb gerade nicht auf ein schlichtes Interesse an Neuem gründet und alles andere ist, als dass es mit Spaß abgeht. Die nötige Motivation entspringt genauso wenig einem freien Interesse: sie wird erzwungen mit der staatlichen Schulpflicht, als eiserne Disziplin an den Kindern hergestellt, dass Büffeln als Leistungsvergleich sich zu eigen zu machen. Der Slogan, "ohne Erfolgserlebnis keine Motivation"(ebd.) - diese Übersetzung von Lernerfolg für sich dahin, das ganze Sinnen und Trachten auf möglichst gute Noten zu verlegen, dies will an den Kindern durchgesetzt sein, wofür die Profession des Lehrers sich ins Zeug legt - und damit den Kleinen der Druck verpasst wird, Konkurrenz und dessen Bestehen als entscheidend für den Lebensweg zu "lernen", mit dem bekannten Ergebnis, dass die meisten aus den minderbemittelten Milieus ganz unten landen als Lohnarbeiter. Vielleicht wäre v.a. letzteres zu kritisieren, wie über das kapitalistische Bildungs- und Ausbildungswesen die Hierarchie einer Klassengesellschaft organisiert wird - die meisten eigentumslose, abhängige Beschäftigte werden und einige wenige, die in Betriebsstätten und Büros und der staatlichen Verwaltung das Kommando über erstere haben - statt sich lauter spinnerte Strategien auszudenken, wie man bei den Jüngsten den Spaß an der Freud fördern könne, der in den Leistungserzwingungsanstalten, den bürgerlichen Schulen der Garaus gemacht wird.


Seuchenpolitisches Mai 2021
5. Mai 2021 – Endlich wieder mehr Rechte für Geimpfte lt. neuer Regierungsverordnung:

Was als großzügige Geste der Rückgewährung von Freiheitsrechten regierungsseitig propagiert wird, ist Indiz herrschaftlichen Aktes, was die bürgerlichen Untertanen dürfen und was nicht - und bezieht sich zugleich auf sonst in kapitalistischer Normalität zugestandener Abwicklung des erbärmlichen Untertanenalltags

Es wird von den Herrschenden dick aufgetragen, wie sie mit der Rückgewährung von Freiheitsrechten, die sich in nichts anderem zusammenfassen als in dem Nachkommen elementarer Alltagserfordernisse im Status von Armut oder von ein bisschen privaten Interesse als Entschädigung für die auf Dauer gestellten Entbehrungen des Lohnarbeitergewerbes, verfassungsrechtlichen Geboten entsprechen würden: wenn der staatlich ins Feld geführte Grund für Beschränkungen wie Kontaktverbote oder Ausgangssperren entfallen würde, müssten die glorreichen Freiheiten wieder zugewiesen werden.
Einerseits geben die Mächtigen recht offen Auskunft darüber, wie ihr Verhältnis zu den Massen von nichts anderem zeugt, als deren Kommandierung gemäß ihren herrschaftlichen Belangen. Dafür erlassen sie eine penible Verordnung nach der anderen, unter welchen Umständen die Untertanen was dürfen oder eben verboten ist, um eine Pandemie so in Griff zu kriegen, dass endlich wieder durchgehend Normalität einkehren könne - deren Gewohnheiten sonst erzwungene Dienstbarkeit für fremdes (Kapital- und Staats-)Interesse, als staatlich eben einzig zulässige Weise der Bestreitung der Existenz Abhängiger beinhalten. Oder wegen des Infektionstreibenden von Massenansammlungen oder jedenfalls mehr oder weniger ausgeprägtem Kontaktwesens in der Kulturscene oder im Falle staatlich definierter Geschäftsbereiche (wie Kaufhäuser, Gastronomie) denen ihre Daseinsweise als kommerzieller Betrieb verwehrt wird. Dieses so gestrickte Angewiesensein oder das aufs Umsatz-/Geldüberschussinteresse Verwiesene (sei es des Künstlers, des Gastronomen, des Kaufhausinhabers) bleibt erhalten, weshalb die bürgerliche Hoheit wegen Pandemieabwehr gegen die aufgenötigten Lohnarbeiterkalküle oder gegen die geschäftlichen Berechnungen der diversen Metiers seine Rechtsgewalt in Anschlag bringt.
Jetzt soll es ein großzügiger Akt der Gewährung sein, dass sich 2 x Geimpfte untereinander uneingeschränkt wieder treffen könnten und fürs Aufsuchen von Geschäften keinen Test mit negativem Ergebnis bräuchten: wo es der entscheidende Zweck der Pandemieabwehr war/ist, von der medizinischen/gesundheitspolitischen Seite her die Voraussetzungen wiederherzustellen, unter denen der kapitalistische Normalgang zum Staats- und Kapitalnutzen vonstatten gehen kann, kommt dies als Erfüllung der Sehnsüchte von Untertanen nach dem trostlosen Trott der Normalität daher - die bei letzteren zwar als Übersetzung lauter lohnabhängiger Gebote kursieren mögen, aber zielen tut das staatgewaltige Einschreiten gegen eine Seuche auf das neuerlich uneingeschränkte Laufen des kapitalistischen und nationalen Ganzen; als dafür funktionierendes Menschenmaterial soll dessen Instandsetzung sein. Was da als Bedienung von des Volkes Sehnsüchte breitgetreten wird, hat zur Grundlage, dass die Ausbeutungsmaschinerie nicht einfach als Verpflichtung auf die Bereicherung von Kapitaleignern eingerichtet ist, sondern wie als Angebot an den Materialismus der Eigentumslosen Usus ist, über das Geldverdienen für sich wie Geldausgeben die geldliche Bereicherung ihrer Dienstherren zu bewerkstelligen.
Jedenfalls ist das Lob der Einräumung sonst üblicher Rechte verräterisch insofern, als die sich darauf beziehen, Angelegenheiten des Lohnarbeiterdasein nachkommen zu können, die von nichts als dessen existenziellen Notwendigkeiten künden, wenn man Einzelhändlern ihr Geschäft versilbert, um an die Dinge des täglichen Bedarf heranzukommen; oder bezogen auf die durchgängige Händelung des Umgangs mit Infizierten: denen verboten wird, ihrem Werkelleben nachzugehen, bis ihnen im günstigem Fall des Krankheitsverlaufs ohne weiteres Ansteckungspotential wieder die Erlaubnis zum Lohnarbeiten, Lebensmittelerwerb und private Zusammenkünfte erteilt ist - auf die Brauchbarerhaltung als kapital- und staatsnützliches Fussvolk ist dies letztlich gemünzt: Einkaufen als Bestandteil der Reproduktion als fürs Kapitals schaffende Arbeitskraft; Isolierung von Virusbefallenen und Austreibung des Virus als elementare Herstellung der physischen Voraussetzungen des Lohnarbeitergehenkönnens = Erarbeitung des Kapitalreichtums.
Und was heißt hier, endlich rückt übers Impfen die kapitalistische Normalität Stück für Stück näher: die war gar nicht im Großen und Ganzen abgeschaltet. Sehr berechnend haben die Herrschenden die kapitalstandortentscheidenden Sektoren wie die Industrie von ihren Lockdowns ausgenommen: mit Test- und Maskengeboten war die für die kapitalistische Wertschöpfung nötige 'Mobilität' von Geschäftsleuten und v.a. von deren lohnabhängigen Zuarbeiter gewährleistet. Beschränkungen haben sie dort erlassen, wo dies die Wachstumspotenzen des Standorts nicht maßgeblich tangiert: Einzelhandel (außer Lebensmittel), Kunstszene, Friseure, Gaststätten, Restaurants.

Seuchenpolitisches April 2021:

Mehr Kompetenzen für Staatszentrale per Änderung des
Infektionsschutzgesetzes

Es hätte so schön werden können: endlich mehr Geschäftigkeit im kommerziellen, öffentlichen und privaten Raum bei konsequenter Anwendung der seuchenpolitischen Gebote, nämlich Beschleunigung beim Impfen, bisweilen fortgesetzte Anwendung und eiserne Einhaltung sog. Hygieneregeln, strenges Regimes des Testens auf Corona als Bedingung für Zutritte zu welchen Geschäftssphären auch immer, in Schulen usw.
Und nun laufen den Herrschenden die Infektionszahlen mal wieder davon – wo dann angesichts eingerissener Uneinigkeiten zwischen Staatszentrale und Provinzen über das geeignete Vorgehen im Falle Infektionsanstiegs bis zu definierten Schwellen bzw. darüber hinaus angesichts der einvernehmlichen Durchsage auf allen Staatsebenen, dass Öffnungsperspektiven „mit Vorsicht“ Raum gegeben werden soll, der Bund auf zentrale infektionspolitische Vorgaben drängt per Änderung des Infektionsschutzgesetzes.
Die neuen bundespolitischen Kompetenzen mit schärferen Auflagen in Sachen Bewegungsfreiheit in einer Seuchenlage greifen bei einer großzügigen Definition der Inzidenzen: bei 100 Untersagung des Aufenthalts im Freien zwischen 22 und 5 Uhr mit Ausnahme noch als zulässig einzustufenden triftiger Gründe. Aber so ist sie halt beschaffen, die seuchenpolitische "Rationalität" bürgerlicher Gewalthaber: rechtsgewaltige Unterwerfung der Untertanen unter nationale Notstandsregeln, also geradewegs entgegenstehend einer auf Einsicht gründenden Notwendigkeit; die Einordnung der Infektionszahlen erfolgt nach Maßgabe dessen, was der Staat meint, wie die sich vertragen würden mit dem Betrieb des bürgerlichen Standortes. Schulschließungen sollen erst bei Inzidenz über 165 greifen. – Es ist also schon bezeichnend, welches Ausmaß der Virusausbreitung mit Werten bis 100 oder 165 jedenfalls nicht als bundeseinheitlicher Eingriffstatbestand unter dem Titel „Notbremse“ gelten – aber bis dahin sollen ja die letzten Absprachen Merkel-Landeschefs gelten mit den Zuständigkeiten der letzteren, an denen die oberste Ebene des Gemeinwesens sich eben noch dran gestört hat, wie lax da manche Landesfürsten an der Corona-Eindämmungsfront agieren würden.
Bestätigt wird zudem die sehr selektive Vorgehensweise: den privaten Kontakten soll in erster Linie der Riegel vorgeschoben werden; die systemrelevanten Stätten der Geldbereicherung werden wie gehabt, ausgenommen die endverbrauchernahen Stätten wie Einzelhandel usw., möglichst verschont. – Den Schulen der Nation, deren Betrieb wird eine Wichtigkeit von Staatsseite eingeräumt, dass der mit einem Grassieren der Ansteckungen bis 165 für vereinbar erklärt wird.