Juni 2021 - Pflegereform 2021:
Von einigen Absurditäten und Gemeinheiten einer weiteren Reform im
Bereich Pflege
Der Staat hat mehr für Pflegekräfte übrig:
Heimträger werden zu Tarifbezahlung genötigt: Fragt sich nur,
was erstere davon haben, wenn der Abstand zu bisheriger
erbärmlicher Entlohnung kaum merklich ist.
Eine 2. Kuriosität: Sozialverbände berichten von Umgehungsmöglichkeiten, nämlich Heimen niedrigeren Haustarif zu verpassen. Überhaupt stachelten höhere Lohnkosten die Heime zu noch mehr Personaleinsparung an wegen der staatlich lizensierten Räson der Renditeerwirtschaftung - mit der Folge verschärft schlechter Versorgungsqualität", die so oder so immerzu im schlechten Ruf steht. Die vermehrten Kosten, auch die angeblichen Entlastungen bei Heimplatzzuzahlungen auf Seiten der Pflegebedürftigen, werden in wie gehabt zynischer Manier gehändelt: die Klasse der Abhängigen hat für die Kosten des vom Kapital beigegebrachten gesundheitlichen Ruins aufzukommen durch Zwangsbeiträge; im speziellen Fall die Beitragssteigerung für Kinderlose, die nach Gesundheitsminister Span lässig von denen gestemmt werden könnte, weil keine Kosten habend durch Verzicht auf Kinder. Dass Kinderlose wegen des marktwirtschaftlichen Zwangs zur Geldeinteilung sich Kinder nicht leisten können - und was sie auch ohne Nachwuchs an Lebenshaltungskosten nicht zu knapp zu schultern haben, interessiert den Spahn nicht: per Verordnung von Pflegebeitragssatz von 3,4 statt 3,3 bisher, setzt er gegen die Armen durch, was die angeblich alles an Geld übrig haben würden, wenn sie in diesem Fall kinderlos ihr Lohnabhängigenschicksal ertragen müssen.
Eine 2. Kuriosität: Sozialverbände berichten von Umgehungsmöglichkeiten, nämlich Heimen niedrigeren Haustarif zu verpassen. Überhaupt stachelten höhere Lohnkosten die Heime zu noch mehr Personaleinsparung an wegen der staatlich lizensierten Räson der Renditeerwirtschaftung - mit der Folge verschärft schlechter Versorgungsqualität", die so oder so immerzu im schlechten Ruf steht. Die vermehrten Kosten, auch die angeblichen Entlastungen bei Heimplatzzuzahlungen auf Seiten der Pflegebedürftigen, werden in wie gehabt zynischer Manier gehändelt: die Klasse der Abhängigen hat für die Kosten des vom Kapital beigegebrachten gesundheitlichen Ruins aufzukommen durch Zwangsbeiträge; im speziellen Fall die Beitragssteigerung für Kinderlose, die nach Gesundheitsminister Span lässig von denen gestemmt werden könnte, weil keine Kosten habend durch Verzicht auf Kinder. Dass Kinderlose wegen des marktwirtschaftlichen Zwangs zur Geldeinteilung sich Kinder nicht leisten können - und was sie auch ohne Nachwuchs an Lebenshaltungskosten nicht zu knapp zu schultern haben, interessiert den Spahn nicht: per Verordnung von Pflegebeitragssatz von 3,4 statt 3,3 bisher, setzt er gegen die Armen durch, was die angeblich alles an Geld übrig haben würden, wenn sie in diesem Fall kinderlos ihr Lohnabhängigenschicksal ertragen müssen.
"Systemwechsel" bei der
Pflegeversicherung - des Rätzels Lösung?
Wenn Sozialverbände und Gewerkschaften
wegen "chronischer Unterfinanzierung" und "finanzieller
Überforderung" der Pflegebedürftigen nach einem "Systemwechsel"
rufen in Form einer Pflegebürgerversicherung, dann wird am
gemeinen Grundsatz der staatlichen Inpflichtnahme der
kapitalistisch Ruinierten für vom Kapital beigebrachte
dauerhafte Gesundheitsschäden gar nicht gerüttelt, ebenso wenig
am Fortbestand der Quelle der systematischen gesundheitlichen
Zerstörung; im Gegenteil: es wird mit kräftigen Nachschub von in
den Leistungsstätten des Kapitals Überbeanspruchten gerechnet.
Es ginge um Verbreiterung der
finanziellen Basis der Pflegeversicherung - auch ein
schönes Eingeständnis der Inrechnungstellung des Tatbestands der
Lohnarbeiterarmut, dessen Verschärfung und damit des Schrumpfens
dessen, woraus die Beiträge bestritten werden: jedenfalls sollen
Selbständige, Beamte, überhaupt Spitzenverdiener einbezogen
werden in die geldliche Unterfütterung der Versicherung.
Fragt sich nur, ob vor lauter
Sozialillusionen den Reformidealisten klar ist, ob und inwiefern
der bürgerliche Staat diese Sorte Einheitsversicherung damit
vereinbarungsfähig hält, dass auch in Sachen gesundheitlicher
Vorsorge dieser klassenmäßige Unterschiede ausdrücklich
anerkennt und zur Geltung bringt: Das noch geltende
Zwangsbeitragssystem gründet gerade darauf, dass die Mehrzahl
der Eigentumslosen wegen ihrer ärmlichen Einkommen nicht in der
Lage ist, von sich aus finanzielle Vorsorge für gesundheitliche
Notfälle zu betreiben - deshalb der staatliche Zwangsabzug
direkt an der Einkommensquelle. Den Besserverdienenden
konzediert er gerade ab bestimmter Einkommensgrenze, weil sie es
sich leisten können, auf Privatversicherung zu machen, die gemäß
dem materiellen Status ihrer Mitglieder mit ganz anderen
Leistungsniveaus aufwarten kann und soll. - Noch nicht mal an
dieser Stelle fällt den Reformidealisten auf, welche gegensätzliche
Einkommensquellen auch an der Versicherungsfront durchscheinen,
wo es folglich herrührt, dass die meisten sich eigentlich keine
Krankheitskosten leisten können, umgekehrt andere in der
Hinsicht wohlgelitten sind.
Zudem hätte der angestrebte Systemwechsel
den Widerspruch an sich, dass mit der Einbeziehung
zusätzlicher Sorten Beitragszahler auch die Leistungsansprüche
an die Versicherung steigen würden, welche Einbeziehung
gerade die geldliche Ausstattung der Pflegeversicherung
verbessern sollte, damit die weniger Betuchten unter den
Versicherungsmitgliedern von der vergrößerten Beitragsmasse
profitieren könnten - sodass es sehr darauf ankommt, je nach
dem, wie das Verhältnis von wachsenden Pflegefällen und
Beitragszahlern ausfällt, ob und in welchem Ausmaß eine
Entlastung derjenigen eintritt, die Sozialverbände und
Gewerkschaften als die Überforderten u.a. bzgl. des Eigenanteils
im Falle Heimaufenthalt beklagen.