Die gesetzliche Rente soll um Elemente
der Kapitaldeckung bereichert werden. Aber eines nach dem anderen:
Was als wer weiß wie rücksichtsvolles Programm gegenüber Rentnern
und Rentenanwärtern rüberkommt, dass erst mal das allgemeine
Rentenniveau bei 48 Prozent gehalten werden soll, keine weitere
Erhöhung des Renteneintrittsalters geplant sei, bestätigt im Grunde,
wie Versorgung im Alter daran hängt, unter welche Bedingungen
staatlicherseits dieselbe gesetzt ist, also unter der hoheitlichen
Betätigung der berühmten rentenpolitischen 'Stellschrauben‘ den
Alten vorgeschrieben wird, wie sie sich jetzt und demnächst
finanziell (neu) einzuteilen haben. Eine durchaus einschneidende
Neuerung in Bezug auf die Lebensperspektiven der aus dem
Arbeitsleben Ausgeschiedenen künden sie gleichwohl an: sind die
Leute schon vor Jahren darauf hingesteuert worden, dass am privaten
Zusatzversichern wegen amtlicher Einschnitte bei der gesetzlichen
Rente kein Weg vorbeiführe, womit sich den Unwägbarkeiten des
Geldanlagewesens auf den Kapitalmärkten ausgesetzt wird, bringen die
Ampel-Koalitionäre den Fortschritt aufs Gleis, in die gesetzliche
Rentenversicherung selbst ausgerechnet das Prinzip der
‚Kapitaldeckung‘ einzuführen – wie es vorstellig gemacht wird: als
Finanzierunghilfe für die Rentenkasse, wenn es ans Auszahlen geht;
genauer: für Einhaltung des erbärmlichen Rentenniveaus von 48
Prozent und Vermeidung höheren Renteneintritts, dafür soll
absurderweise das als Hilfestellung gelten, was sich auszeichnet
durch die bekannten finanzkapitalistischen Unberechenbarkeiten,
denen die Anlagen auf den Geldmärkten unterliegen. Gelder, die dem
Umkreis des materiell Notwendigen entstammen, also das Gegenteil von
überschüssigem Geld darstellen, werden wie Mittel behandelt, die
jemand jenseits der profanen Lebensbestreitung übrig hätte; fatal
wird dies, wenn die Abhängigkeit von den Konjunkturen auf den
Geld-/Kapitalmärkten für die Seite der Auszahlung im Alter
entsprechend Verheerendes zeitigt: die Warnung sogar von
Verbraucherorganisationen bei grundsätzlichem Plädoyer für die
Kapitaldeckung, bei den Anlagestrategien drauf zu achten, dass nicht
gleich das Angelegte gleich ganz futsch geht („Streuung“,
Aktienfonds statt singulärer Geldzuführung in Aktien), wenn die
Kapitalmarktakteure demgemäß ihre Kalkulationen anstellen, geht
gerade von der Unsicherheit aus, was aus einem Geld mit der
Zweckbestimmung des Wirkens wie Kapital wird, was mit dem
Angewiesensein für den Lebensunterhalt im Alter unvereinbar ist. –
Natürlich haben die Anhänger der kapitalgedeckten Rente die
Vorstellung, dass eine Rentenanstalt mit einem Kapitalstock von
etlichen Milliarden wie als institutioneller Anleger ganz anders auf
den Kapitalmärkten sich präsentieren könnte: an der absurden Logik,
dass sich Gelder für die schlichte Existenzbesorgung und deren
Fungieren wie Kapital jedenfalls vom Standpunkt des einzelnen
Rentenbeziehers ausschließen, ändert dies nichts. Andererseits
scheint hier eine Sorte marktwirtschaftlicher Fanatismus durch (die
abscheulichen Marktanbeter der FDP lassen grüßen), von Kritikern als
„neoliberale Umgestaltung des Sozialstaats“ etikettiert, dem das
Versauern von Beiträgen auf Rentenkonten nicht ruhen lässt.