In einer früheren Stellungnahme zur
Einführung der Kapitaldeckung in der gesetzlichen Rentenversicherung
wurde als generelles Prinzip der reinen Aktienrente vermerkt, wie
hier als überschüssiges Kapital behandelt wird, was seinem Charakter
nach das pure Gegenteil bezeugt (nämlich die Einordnung
als dem Bereich des existenziell Notwendigen Zugehörigem,
einmal betreffend die Resultate ärmlicher Entlohnung und auf
der anderen Seite es um die Bestreitung der Existenz im Alter geht:
völlig konträr dazu steht das Fungieren von Geld als Kapital, also
dessen Zweckbestimmung dessen beständige Selbstvermehrung ist, was
einem Geld, das der profanen Lebensführung dienen soll, vollständig
abgeht). Allerdings: als durchgängiges Konstruktionsprinzip
wollen die Rentenpolitiker die Kapitaldeckung bei gesetzlichem
Alterssicherungssystem vorerst nicht auf den Weg bringen. Sie machen
jetzt einen Unterschied zwischen Aktienrente im strengen Sinne und
die Auflegung eines sog. Generationenkapitals. In Planung ist, dass
insbesondere zur "Stabilisierung" des Rentensystems (meint die
Begrenzung des Anstiegs der Rentenbeiträge; explizit abgesetzt wird
sich von irgendwelchen Gesichtspunkten eines Vermögensaufbaus bzw.
von Verbesserungen des Rentenniveaus jenseits der offiziell
gemachten sog. Haltelinie von 48 Prozent) abgesondert von der
gesetzlichen Rentenversicherung eine Stiftung zum Anlegen eines
Kapitalstocks geschaffen bzw. genutzt werden soll, der sich aus
Kreditmitteln speisen soll - für die letztlich das abhängige Volk
als Ressource für kapitalistische Reichtumsschaffung per Ablieferung
profitabler Arbeitsresultate und Knapphaltung von
Lohnarbeitereinkommen zu bürgen hat, geradezustehen hat, u.U. dafür
einzustehen hat. Das mache dann den großen Unterschied aus: mit der
Abtrennung des geplanten Kapitalstocks von den Rentenanstalten soll
zwar deutlich gemacht werden, dass die vorgeschossenen Geldmittel
nicht unmittelbar den beschränkten Einkommen entstammen - soweit
soll ja die Kapitaldeckung noch nicht greifen; aber was die andere
Seite betrifft, müssen die Leute im Falle von finanzkapitalistischen
Verlustgeschäften als Steuerzahler mit den per Enteignung
abgeknöpften Geldern für die negativen Konsequenzen des
finanzkapitalistischen Engagements ihrer Renten- und Finanzpolitiker
eintreten (nebenbei: eigene Mittel der Rentenanstalten in Form von
Überschüssen sollen durchaus bereits wie Kapital auf den
Finanzmärkten einsetzbar sein können!). - Im Erfolgsfalle sollen
sodann die hereinkommenden Erträge der Rentenkasse zugeführt werden.
Grundlage dieses rentenpolitischen
Manövers ist das Prekäre des staatlich eingerichteten Rentensystems,
dass auch noch im Alter die Klasse der Abhängigen von einem wegen
der kapitalistischen Bewirtschaftung des Standortes immerzu knappen
Lohn leben können sollen, was dieser gar nicht hergibt. Der Staat
lässt sich angesichts des bleibenden Missverhältnisses von
Beitragszahlern und von diesen auszuhaltenden Rentnern (letzteres
eben als Konsequenz dessen, dass die nationale Lohnsumme nie und
nimmer taugt auch noch für ein Leben nach dem Erwerbsleben) neben
dem Zwangsbeitragsregime von der Einnahmeseite her eine zweite
Quelle einfallen, die es in sich hat: eine Rendite auf das
Generationenkapital müsste von der Höhe und in einer Kontinuität
anfallen so, dass sich diese verlässlich ummünzen ließe in einen
Hebel zur Beitragssatzbegrenzung, was eben gerade wegen der
Volatilität der Finanzmärkte ganz und gar nicht gesichert ist. So
werden trotz schlaumeierischer Empfehlung zur "Diversifizierung"
(also keine Anlagen einseitig nur in Aktien) "schwerwiegende
Verluste" des Engagement auf Kapitalmärkten nicht ausgeschlossen und
offen hinausposaunt, dass der Staat dann zu "Notbehelfen" wie
steuerlicher Bezuschussung wegen der Verluste greifen müsste, also
die Abhängigen als Steuerzahler in Haft genommen werden für die
riskante Natur des Kapitaldeckungsprinzips (man stelle sich nur
fiktiv vor, dass Rentenbeiträge im größeren Stil als Kapitalanlage
genutzt werden - auf Anordnung der rentenpolitischen Macher und
deren Interesse an einer kapitalstandortverträglichen und
-nützlichen Organisation der bescheidenen Verköstigung der Alten,
nicht eben als Einfall der Betroffenen offenkundig zu deren Lasten
-, so hätten die Leute in noch gesteigerter Weise das Nachsehen: für
die verloren gegangenen Beiträge auf den Finanzmärkten mit dem
Angewiesensein darauf, davon ihre Existenz im Alter bestreiten zu
müssen, dafür sollen die schon in dieser Hinsicht Geschädigten noch
mal bluten als Steuerzahlende).
Aber schon in anderer, nicht weniger harten Hinsicht, sind die Abhängigen die Gelackmeierten bzgl. des großartigen rentenpolitischen Einfalls eines Generationenkapitals: in letzter Konsequenz stehen gerade die Lohnarbeitenden mit ihrer erfolgreichen ökonomischen Ausnutzung durch Kapitaleigentümer für die sog. Unternehmensperformance bzw. Renditeträchtigkeit, die das Mittel sein soll zur Befüllung der Rentenkassen; also: wenn es irgendwie läuft mit der zweiten Einnahmequelle des Altersgeldsystem, dann ist die ganze geschäftsmäßige Ausnutzerei der Leute, also die kärglichen Entlohnung und viel Leistung für wenig Geld das Instrument für das hoheitliche rentenpolitische Management, sprich: die ärmliche materielle Abspeisung der Alten als Mittel des Stillhaltens der Verarmten oder den sozialen Frieden trotz anhaltenden finanzieller Nöte und die Kosten in Form von Rentenbeiträgen der Kapitalwirtschaft profitdienlich haltbar zu machen.