Projekt  kritische Analyse
bürgerlicher Sozialpolitik


Sozialreformen in der BRD
- Analyse und Kritik -
 






























        




























Deutsche Rentenpolitik






Ergänzung der gesetzlichen Rente um Kapitaldeckung/Teil 2 - April 2024:


In einer früheren Stellungnahme zur Einführung der Kapitaldeckung in der gesetzlichen Rentenversicherung wurde als generelles Prinzip der reinen Aktienrente vermerkt, wie hier als überschüssiges Kapital behandelt wird, was seinem Charakter nach das pure Gegenteil bezeugt (nämlich die Einordnung  als  dem Bereich des existenziell Notwendigen Zugehörigem, einmal betreffend die Resultate ärmlicher Entlohnung  und auf der anderen Seite es um die Bestreitung der Existenz im Alter geht: völlig konträr dazu steht das Fungieren von Geld als Kapital, also dessen Zweckbestimmung dessen beständige Selbstvermehrung ist, was einem Geld, das der profanen Lebensführung dienen soll, vollständig abgeht).  Allerdings: als durchgängiges Konstruktionsprinzip wollen die Rentenpolitiker die Kapitaldeckung bei gesetzlichem Alterssicherungssystem vorerst nicht auf den Weg bringen. Sie machen jetzt einen Unterschied zwischen Aktienrente im strengen Sinne und die Auflegung eines sog. Generationenkapitals. In Planung ist, dass insbesondere zur "Stabilisierung" des Rentensystems (meint die Begrenzung des Anstiegs der Rentenbeiträge; explizit abgesetzt wird sich von irgendwelchen Gesichtspunkten eines Vermögensaufbaus bzw. von Verbesserungen des Rentenniveaus jenseits der offiziell gemachten sog. Haltelinie von 48 Prozent) abgesondert von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Stiftung zum Anlegen eines Kapitalstocks geschaffen bzw. genutzt werden soll, der sich aus Kreditmitteln speisen soll - für die letztlich das abhängige Volk als Ressource für kapitalistische Reichtumsschaffung per Ablieferung profitabler Arbeitsresultate und Knapphaltung von Lohnarbeitereinkommen zu bürgen hat, geradezustehen hat, u.U. dafür einzustehen hat. Das mache dann den großen Unterschied aus: mit der Abtrennung des geplanten Kapitalstocks von den Rentenanstalten soll zwar deutlich gemacht werden, dass die vorgeschossenen Geldmittel nicht unmittelbar den beschränkten Einkommen entstammen - soweit soll ja die Kapitaldeckung noch nicht greifen; aber was die andere Seite betrifft, müssen die Leute im Falle von finanzkapitalistischen Verlustgeschäften als Steuerzahler mit den per Enteignung abgeknöpften Geldern für die negativen Konsequenzen des finanzkapitalistischen Engagements ihrer Renten- und Finanzpolitiker eintreten (nebenbei: eigene Mittel der Rentenanstalten in Form von Überschüssen sollen durchaus bereits wie Kapital auf den Finanzmärkten einsetzbar sein können!). - Im Erfolgsfalle sollen sodann die hereinkommenden Erträge der Rentenkasse zugeführt werden.

Grundlage dieses rentenpolitischen Manövers ist das Prekäre des staatlich eingerichteten Rentensystems, dass auch noch im Alter die Klasse der Abhängigen von einem wegen der kapitalistischen Bewirtschaftung des Standortes immerzu knappen Lohn leben können sollen, was dieser gar nicht hergibt. Der Staat lässt sich angesichts des bleibenden Missverhältnisses von Beitragszahlern und von diesen auszuhaltenden Rentnern (letzteres eben als Konsequenz dessen, dass die nationale Lohnsumme nie und nimmer taugt auch noch für ein Leben nach dem Erwerbsleben) neben dem Zwangsbeitragsregime von der Einnahmeseite her eine zweite Quelle einfallen, die es in sich hat: eine Rendite auf das Generationenkapital müsste von der Höhe und in einer Kontinuität anfallen so, dass sich diese verlässlich ummünzen ließe in einen Hebel zur Beitragssatzbegrenzung, was eben gerade wegen der Volatilität der Finanzmärkte ganz und gar nicht gesichert ist. So werden trotz schlaumeierischer Empfehlung zur "Diversifizierung" (also keine Anlagen einseitig nur in Aktien) "schwerwiegende Verluste" des Engagement auf Kapitalmärkten nicht ausgeschlossen und offen hinausposaunt, dass der Staat dann zu "Notbehelfen" wie steuerlicher Bezuschussung wegen der Verluste greifen müsste, also die Abhängigen als Steuerzahler in Haft genommen werden für die riskante Natur des Kapitaldeckungsprinzips (man stelle sich nur fiktiv vor, dass Rentenbeiträge im größeren Stil als Kapitalanlage genutzt werden - auf Anordnung der rentenpolitischen Macher und deren Interesse an einer kapitalstandortverträglichen und -nützlichen Organisation der bescheidenen Verköstigung der Alten, nicht eben als Einfall der Betroffenen offenkundig zu deren Lasten -, so hätten die Leute in noch gesteigerter Weise das Nachsehen: für die verloren gegangenen Beiträge auf den Finanzmärkten mit dem Angewiesensein darauf, davon ihre Existenz im Alter bestreiten zu müssen, dafür sollen die schon in dieser Hinsicht Geschädigten noch mal bluten als Steuerzahlende).

Aber schon in anderer, nicht weniger harten Hinsicht, sind die Abhängigen die Gelackmeierten bzgl. des großartigen rentenpolitischen Einfalls eines Generationenkapitals: in letzter Konsequenz stehen gerade die Lohnarbeitenden mit ihrer erfolgreichen ökonomischen Ausnutzung durch Kapitaleigentümer für die sog. Unternehmensperformance bzw. Renditeträchtigkeit, die das Mittel sein soll zur Befüllung der Rentenkassen; also: wenn es irgendwie läuft mit der zweiten Einnahmequelle des Altersgeldsystem, dann ist die ganze geschäftsmäßige Ausnutzerei der Leute, also die kärglichen Entlohnung und viel Leistung für wenig Geld das Instrument für das hoheitliche rentenpolitische Management, sprich: die ärmliche materielle Abspeisung der Alten als Mittel des Stillhaltens der Verarmten oder den sozialen Frieden trotz anhaltenden finanzieller Nöte und die Kosten in Form von Rentenbeiträgen der Kapitalwirtschaft profitdienlich haltbar zu machen.