Projekt  kritische Analyse
bürgerlicher Sozialpolitik

Sozialreformen in der BRD
- Analyse und Kritik -
 
 

Diverse Artikel anlässlich der Corona-Epidemie/Pandemie



18.11.20 - Reform des Infektionsschutzegesetzes:
Bisher soll der oberste Infektionsschützer gemäß einer ‚Generalklausel‘ nach Infektionsschutzgesetz tätig geworden sein: per Verordnung konnten Maßnahmen zur Eindämmung einer Pandemie erlassen werden. Von dieser ‚Generalermächtigung‘ soll nun abgegangen werden: Mögliches seuchenpolitisches Vorgehen soll näher gesetzlich untermauert, darüber mehr ‚Rechtssicherheit‘ geschaffen werden.
Künftig müsse jede Maßnahme, jede Einschränkung des ‚gewohnten Lebens‘ klar begründet werden. Es werden zudem in neuem § 28a seuchenpolitische Maßnahmen im einzelnen aufgelistet: Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen, Schließungen. Es soll darüber hinaus die Befristung der Maßnahmen vorgeschrieben werden, um regelmäßig die Notwendigkeit und Angemessenheit derselben zu überprüfen.
Offensichtlich zielt die Reform auf mehr politische Handlungsfreiheit: statt „notwendige Schutzmaßnahmen“ nach ‚Belieben‘ der Behörden oder Länder per Verordnung auf der Grundlage der Generalklausel nach §28 zu erlassen: mehr Verlässlichkeit für nachhaltigen staatlichen Einsatz an der Seuchenabwehrfront mit Rückgriff auf mehr oder weniger näher definierte seuchenpolitische Instrumente. – Möglichen Vorbehalten des Parlaments wird aus den Weg gegangen: es stellt sich ausdrücklich hinter die Anti-Pandemiepraxis der Exekutive gemäß geschaffener Gesetzesgrundlage. Die reibungslosere Durchsetzung des ‚Anti-Pandemie‘-Konzepts zielt auch auf das Dazwischengrätschen der Gerichtsbarkeit; die Seuchenabwehr soll so von vornherein gerichtsfester gemacht werden: man kann sich denken, wie demnächst ein Großteil anhängiger Klagen gleich als unbegründet abgewiesen werden dürfte – bzw.: die Vorgaben der Reform in Sachen Art und Begründetheit der Maßnahmen sollen für eine einheitlichere, zustimmende Rechtssprechung sorgen:
„...Im Gesetz steht jetzt, dass die Verordnungen zu befristen und mit einer allgemeinen Begründung zu versehen sind. Letzteres dürfte die Arbeit der Gerichte erleichtern und zu einer einheitlicheren Rechtsprechung führen. Denn bisher wurden die Corona-Maßnahmen ohne jeden Begründungstext erlassen, weshalb jeder Richter sich im Rahmen der Verhältnismäßigkeit selbst zusammenreimen musste, was die jeweilige Landesregierung mit der Maßnahme bezwecken wollte und ob die Einschränkungen für diesen Zweck erforderlich sind.“
(Quelle:https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/corona-massnahmen-das-steht-im-neuen-infektionsschutzgesetz-17058280.html)
Die vorgetragenen politischen Begründungen sind allerdings eher ideologischer Natur: die Reform zeuge von einer Beschränkung der staatlichen Handlungsvollmachten statt Belieben oder sogar Willkür – mit dem Hinweis, dass seuchenpolitisches Vorgehen wohlbegründet sein müsse. Dies ist Humbug: Die Wohlbegründetheit ist die Banalität, dass sich der hoheitliche Seuchenwächter einzig von der selbstverordneten herrschaftlichen Zweckmäßigkeit seiner Pandemiebekämpfung leiten lässt; die Einschränkungen im Verkehr des nationalen Standortes sollen eben in dem Sinne zielführend sein, dass sie für die Zurückdrängung der Virusverbreitung tauglich sind.
Dass nach parlamentarischer Opposition, wie die FDP, mit renoviertem Infektionsschutzgesetz ein Blankoscheck vorliege, moniert den Blödsinn, dass der Gesetzgeber nicht noch konsequenter sich an eigene Vorgaben in Sachen Art, Form und Ausmaß der epidemiebedingten Beschränkungen „fesseln“ lassen würde.
Insgesamt ist der Streit Blankoscheck versus Fesselung des infektionsschutzpolitischen Handelns auf der Ebene herrschaftlicher Prozeduren in kapitalistischen Demokratien angesiedelt und damit über das Wie des obrigkeitlichen Waltens die Sache desselben durchgewunken: nämlich Schaden abwenden vom kapitalistischen Standort mit seinem ausgiebigen geschäftlichen Verbrauch lohnarbeitender Arbeitskraft zur Bereicherung der ökonomisch und politisch Herrschenden, überhaupt mit seiner eingeforderten Dienstbarkeit der Untertanen zu deren gesicherten materiellen Schaden für die Nation.


28.10.20 – Staatsbeschluss zum Teil-Lockdown ab 01.11.20:  
Die Infektionszahlen steigen im Herbst 2020 erneut rasant; es ist von einer 2. Welle die Rede. Und die staatlichen Bekämpfer der Seuche dementieren einerseits ihre Diagnosen von fehlender Hygiene-/Regeleinhaltung im privaten Umfeld der Bürger als Treiber für zunehmende Verseuchung: Kanzlern M. vermeldet auf Pressekonferenz vom 28.10.20, dass sie einerseits anerkenne, was z.B. in Gastronomie für vorbildliche Vorkehrungen gegen Ansteckungen getroffen würden: doch diese seien keine verlässlichen Eindämmer der Infektionen mit dem Verweis auf exponentiellen Anstieg derselben und fehlender lokaler Zuordnung der Ansteckungsherde. - Andere Stimmen vermelden, dass statistisch allenfalls 1/4 der Neuinfektionen auf den privaten Bereich zurückzuführen sind.
Im Kontrast dazu wird betont, welche Bereiche des nationalen Lebens möglichst weitgehend am Laufen gehalten werden sollen - wiewohl auch diesbezüglich der Schluss nahe liegen könnte, dass auf die diversen Aha-Regeln (Abstand-Hygiene-Alltagsmaske plus Lüften) kein Verlass ist betreffend der Eindämmmg der weiteren Ausbreitung des Virus. Vor allem die Wirtschaft müsse laufen - wo dann als Pandemieentschleunigung noch mehr Homeoffice empfohlen wird; ansonsten die Betriebe auf die Verpflichtung auf die Infektionsschutzregeln hingewiesen werden, wo in Bezug auf Gastronomie, Restaurants, Fitness-/Massagestudios, Theater, Kinos, Breitensport gerade durchgesagt wurde, wie eingeschränkt diese Regeln der Schädlingsübertragung was anhaben könnten.
Die Auflösung dieser Ungereimtheiten geht offenbar so: nach dem trial-and-error-Prinzip werden die Sektoren des nationalen Betriebs nach ihrer Bedeutung für denselben sortiert so, dass die Rechnung aufgemacht  wird, dass weniger standortbedeutsame Bereiche wie die eben aufgeführten mit ihrer weitgehenden Schließung dafür Gewähr böten, die Infektionszahlen wieder auf ein staatlich tolerierbares Maß herunterzukriegen. Wenn dies nicht hinreicht, dann müssten vielleicht auch wieder Friseure schließen, die lt. Beschluss v. 28.10.20 ausgenommen wurden vom Lockdown. Wenn die Bildungsanstalten erneut mehr Fallzahlen liefern, müsse auch da vermehrt durchgegriffen werden, was zunächst vermieden wird, weil Bildung ist ja nationalwirtschaftliche Ressource für den kapitalistischen Bereicherungsladen ist.
Zur dieser absurden Seuchenbekämpfungslogik gehörte dann wieder: wenn die Infektionszahlen so lauten, dass der Staat die Parole "Pandemie unter Kontrolle" ausgeben kann, unter Einschluss etlicher schwerer Krankheitsverläufe incl. bleibender Restschäden durch den Virus und zig neuer Todesfälle, dann können die Damen und Herren Politiker sich wieder an Lockerungen heranwagen - bis die nächste Welle ausgelöst wird; denn daran halten sie unverrückbar fest: an dem Zynismus, das Infektionsgeschehen so zu steuern, dass es dem kapitalistischen Gang der Nation möglichst wenig in die Quere kommt.

18./19.10.2020 - Zur "Amtshilfe" der Streitmacht für die Gesundheitsämter in Corona-Zeiten:        
Was da als "Hilfsangebot" seitens der Streitkräfte von derzeitiger Verteidigungsministerin ins Spiel gebracht wird, ist nicht einfach der Umstand, dass wegen Personalmangels die tatkräftige Unterstützung von Soldaten bei Infektionsverfolgungen gefordert sei. Gesundheitsamt und Amtshilfe durch den Berufsstand, der normalerweise für die Verteidigung gegen äußere Feinde vom Staat gehalten wird, kennzeichnet vielmehr mit dem Einsatz von Streitkräften im Inneren in Vollendung die Stellung, die der Staat gegenüber den Betroffenen einer Seuche einnimmt: nicht schlicht die Abwendung gesundheitlicher Schäden ist hier Programm, sondern die Abwehr eines Angriffs auf als personelle Benutzungsmasse für kapitalistische Reichtumserwirtschaftung und staatliche Machtakkumulation einsortiertes nationales Kollektiv: Teile des Volkes firmieren hier als Schädlinge fürs Volk in der Hinsicht, wofür es zu funktionieren hat: mit unbedingtem Rechtsanspruch durch die bürgerliche Hoheit geltend machende Zuverlässigkeit desselben als Staats- und Kapitalbasis.
Bei seiner Feindidentifizierung unter dem Vorzeichen einer Pandemie läuft nach Dafürhalten des Staates auseinander, wer sich mehr oder weniger vorbildlich den Seuchenauflagen gemäß aufführt und wer nicht; im letzteren Fall die sonst erlaubten bürgerlichen Berechnungen und Vorlieben höher gehängt werden als das als Schutzvorschriften gegen die Virusausbreitung vom Staat Erlassene. Die Absurdität, das Wüten eines Virus zur Frage des verantwortlichen Haltens an verpflichtend gemachte Hygieneregeln zu machen, wird einem zugleich darüber bekannt gemacht, wenn nach jüngster Meldung vom 19.10.20 keine eindeutigen lokalen Hotspots für die steigenden Ansteckungszahlen ausgemacht werden könnten, sondern die angeblich nun wieder "flächigere" Ausbreitung lässt den Schluss zu, dass dies der Tatsache geschuldet ist, dass überall dort, wo Zusammenkünfte stattfinden, die der Staat auch im Zuge seiner Lockerungpolitik selber begünstigt hat, Angriffsflächen für einen Schädling geboten werden. Letzterem tragen die Behörden z.B. auf Landesebene durch Teil-Lockdowns oder regionale/örtliche Voll-Lockdowns Rechnung - bis sie meinen, einen Rückgang der Fallzahlen erreicht zu haben, der sodann im widersinnigen "Umkehrschluss" wieder Entschränkungen zuließe, bis die Ansteckungsherde erneut zunehmen - ein bezeichnender Zirkel staatlicher Pandemieeindämmung, für den man schon seit längerem das Anschauungsmateriel geliefert erhält.

28./29.08.2020 - Zu dem staatsgewaltigen straf- und bußgeldbewerten Vorgehen in Corona-Zeiten:
Der bürgerliche Staat lässt verstärkt eine schon öfter zu bemerkende Absurdität seines Seuchenbekämpfungsprogramms raushängen: erst legt dieser mit dem ganz normalen kapitalistischen Gang seine Untertanen auf Leistungen und Dienste zu fremdem Nutzen fest mit der dazugehörigen armseligen unterwürfigen Geisteshaltung und Rücksichtslosigkeit gegen sich selbst, dem puren Gegenteil zu Einsicht in irgendwas. Und wenn die Hoheit sich angesichts eines die Volksgesundheit gefährdenden Virus veranlasst sieht, einiges im bürgerlichen Getriebe zu stornieren oder unter Beschränkungen zu setzen, muss er seine Untertanen auf die Weise zurückpfeifen - bei denen andererseits die Früchte der praktischen Festlegung auf Dienste für Staat und Kapital so durchschlagen, dass sich die Untertanen z.T. als Fanatiker des ungehinderten Lohnarbeitens outen; oder sich das sonst staatlich Erlaubte, die konsequenzlose, auf Ohnmacht festgelegte Demonstration von Unzufriedenheit ganz ohne staatlich verordnete Hygieneregeln herausnehmen; oder auf die unbefangene Feierei als Kompensation für die Lohnarbeitermühen, sonst zugelassen, gegen Seuchenauflagen insistieren (dass diese Sorte Widerspenstigkeit nicht im Entferntesten was Revolutionäres an sich hat, sondern das Bornierte beinhaltet, sich auf die implementierten bürgerlichen Usancen als Inbegriff gelebter Freiheit zu berufen, wurde schon anhand der Prinzipien der sog. Corona-Proteste aufgegriffen).
Der Staat hat sich folgendes 'Problem' mit seinen Widerständlern unterm Volk eingehandelt: Die staatsbürgerlichen Dummheiten und Rücksichtslosigkeiten gegen sich und andere in virus-freien Zeiten abrufen können, diese als "Produktivkraft" fürs Laufen des kapitalistischen Geschäfts und Staatsmacherei zu schätzen, heißt andererseits, dass diese dem Staat wegen einer Pandemie in die Quere kommen, sodass dieser dagegen nur eine Waffe kennt: die Brechung des seuchenpolitisch unerwünschten Dagegenhaltens von Volksteilen, eben gegen seine Seucheneindämmungsmaßnahmen. Die Widerlegung von irgendwas falsch Laufendem ist dem Staat genauso nicht von dieser Welt wie seinem Untertanen die Überzeugung von was (wie nicht nur in Talk-Shows Personen des öffentlichen Lebens den Staatsfan in sich zum Besten geben und sich dabei mit dem guten Gewissen, der Sorge um die Gesundheit von "uns allen", schmücken, ist nicht nur grauenhafte Heuchelei, sondern unterstützt eine Offensive des Durchgreifens von Seiten dessen, der auf sein unbedingtes Gewaltmonopol, eben gleichgültig gegen irgendein Vorbringen der ihm Unterworfenen pocht).
Andererseits: in seinem Fanatismus, das, was man für gewöhnlich darf und muss, als Inbegriff der Freiheit zu huldigen, weiß der widerspenstige Bürger gar nicht zu würdigen, wie sehr es dem Staat auf den Weiterbetrieb seines kapitalistischen Ladens ankommt, sodass er schon seit einiger Zeit (nach dem Abflachen des 'exponentiellen' Anstiegs der Corona-Fallzahlen) Virusbekämpfung und Wiederherstellung der bürgerlichen Normalität Hand in Hand zu gehen lassen gedenkt - allerdings mit Einführung, Aufrechterhaltung und ggf. Verschärfung von Auflagen (wenn nämlich seine Lockerungen dem Aufkommen neuer Hotspots geradezu zuarbeiten), die die Freiheitshelden in ihrer Absolutsetzung des staatlich Zugestandenem nicht aushalten wollen.

01./02.08.20 – Zum reaktionären Gehalt sog. Anti-Corona-Proteste 

Wer unter Leugnung oder Verniedlichung der gesundheitlichen Gefahren durch einen Virus auf das Ausleben der ach so schönen kapitalistischen Freiheiten besteht, ist nicht nur ganz bei Trost, sondern gibt sich als Fanatiker dessen zu erkennen, die zur Gewohnheit gewordenen Notwendigkeiten abhängiger Existenzweise und davon diktierten bescheidenen Privatvergnügen nachgehen zu können - einschließlich des Bedürfnisses nach Äußerung von Unzufriedenheit mit dem bekannten staatlichen Gebot praktischer Folgenlosigkeit vorgetragener Kritik: die Verharmlosung der Pandemie zeugt von einer Sorte Rücksichtslosigkeit gegen sich selbst, die wegen des ungehinderten Dürfens dessen, was sowieso als Zwänge des Lohnarbeitens geläufig ist, sich blind dagegen stellt, dass Einfangen des Virus u.U. das Leben kosten kann. Wo der Staat sich längst dazu durchgerungen hat, dass allerdings unter bestimmten Maßregeln dem Dienst am fremden Reichtum nichts entgegenstünde, werden Corona-Leugner und -Verharmloser sehr prinzipiell, ja fanatisch, wenn bereits das Aufsetzen von Masken und Einhalten von Abstandsregeln als einziger Angriff auf die Freiheiten gewertet werden, die sich ohnehin staatlicher Lizenz verdanken. - In einem Punkt gibt es eine Identität zwischen beiden Parteien: bei beiden dreht es sich positiv um das lohnarbeitende Gewerbe und dessen Ausübung; der Staat drängt aber in Seuchenzeiten auf gewisse Beschränkungen beim kapitalistischen Betrieb des nationalen Ladens, damit dieser irgendwann wieder der Normalität zugeführt werden kann; der widerspenstige Untertan nimmt die Einschränkungen wie ein Angriff auf sein Lohnarbeiterdasein selbst, um dessen Gewährleistung willen die bürgerliche Hoheit auf zeitweilige Stornierung besteht wegen der Gefährdung eben durch eine Seuche.

20./21.08.20 – Eine der blödesten Sorgen in Corona-Zeiten: wann könnte es wie wieder losgehen mit der deutsch-nationalen Tradition des Karnevals ?
U.a. AKK-CDU (Verteidigungsministerin) und Laschet-CDU (Landesboss von NRW) verspüren dringend Klärungsbedarf, ob und ggf. wie die Jecken wieder loslegen dürfen. Dass wäre doch mal eine der systemrelevanten Höhepunkte in Sachen nationale Lockerungen - mal abgesehen davon, dass der Nationalsport Fussball noch ohne größere Fanansammlungen auskommen muss: das, was die Karnevalsvereine an "Herzblut" in die normalerweise zu Beginn jedes Jahres drohenden staatstreu-doofen organisierten Lästereien über Politik und Politiker stecken, möglichst nicht vergraulen. Statt bierernstem Corona-Seuchenmanagement öffentlichkeitswirksam Corona-Witzfiguren durch die Hochburgen des Karnevals kutschieren mit den dazugehörigen geistlosen Spruchweisheiten zur Belustigung des Corona-gestressten Volkes. Welches letzteres sich andererseits in Teilen nach Staatsauffassung viel zu sehr daneben benimmt (leichtsinnig oft ohne Abstand, ohne Masken). Deswegen besser keine Corona-Hotspots in Köln, Mainz, Düsseldorf u.w. riskieren? "Unser" oberster Seuchen-Wächter wird es wieder mit viel rechtsgewaltigen Vorschriften in den Griff zu kriegen suchen, wie der Spagat zwischen der Durchführung nationalistisch durchseuchter Spaßveranstaltungen und der Virus-Verseuchung gehen könne. Wenn der Laschet auf Konsens mit den Faschingsveranstaltern dringt, dann gibt es doch noch Hoffnung, dass die nationale Tradition selbstdiszipliniert hygiene-geregelt vonstatten gehen kann, auch wenn abstands- und maskenbedingt der Spaß an der der Freud einige Bremsen auferlegt kriegt.

22.07.20 – Studie belegt Vorteile von Homeoffice als Lehre aus Corona-Zeit
Trotz aller Mäkeleien über Rückstände in Sachen Digitalisierung: eine Studie belegt endlich mal bemerkenswerte Vorteile aus der Corona-Zeit. Befragungen segnen ab: das Arbeiten ginge produktiver, mit weniger Stress und besserer Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Also nicht der Inhalt der Dienstnatur von Lohnarbeit ist der Rede wert, sondern wie Homeoffice v.a. den Geschäftsinteressen von Unternehmern förderlich ist; und von Seiten der Beschäftigten: man könne doch glatt den außer Frage stehenden Dienst am Kapital mit den privaten Notwendigkeiten unter einen Hut kriegen – welche letztere im Allgemeinen welche dafür und deswegen sind, sich als Arbeitsmaterial für die Kapitaleigentümer brauchbar zu erhalten. Bedauerlicherweise ließe sich nicht das Arbeitsleben in Gänze in Heimarbeit verlagern; aber Hauptsache das Kapital spart einiges an sachlicher Ausstattung in seinen Dependancen, Mieten für Firmenräume usw. – und die Leistungszuwächse der Mitarbeiter, für die Homeoffice durchführbar ist, erfreut die Ausbeuter!

19.07.20 – Kanzleramtschef Braun: „Corona-Pandemie im Griff“
Fragt sich nur entlang welcher Messlatte? Die derzeitigen niedrigen Infektionszahlen sollen dafür ein Hinweis sein – zugleich wird mit weiteren lokalen Ausbrüchen gerechnet. Also welcher naheliegende Schluss ergibt sich daraus: wenn nach wie vor täglich einige Hunderte Neuansteckungen mit u.U. schwerem Verlauf und einiges an Todesfällen zu verzeichnen ist, dann ist dieser Amtschef mit Dr.-Titel sturzzufrieden. Er kann damit angeben, dass das Im-Griff-haben der Pandemie nichts von einer medizinischen Beherrschbarkeit derselben an sich hat, sondern im Wege der gnadenlosen Verfolgung und Festsetzung von Infizierten und Verdachtsfällen der nationale Kapitalstandort von Verseuchung in einer Weise gesäubert wird, dass das Wiederflorieren der Geschäftigkeit und sonstigen Nationallebens damit übereingeht, dass so sicher wie das Amen in der Kirche fortgesetzt Seuchenopfer anfallen (nach dem Motto: Testen, testen und noch mal testen, also die Aufdeckung staatlich begünstigter Ansteckungen als der sinnreiche Kampf dagegen!)– wofür sich dieser amtliche Zyniker auch einen Gedenktag für die bisher registrierten und wohl auch weiterhin staatlich einkalkulierten Corona-Toten einfallen lässt.



Highlights sozial-, familien- und sonstiger politischer Dummheiten

Armutsforscher Butterwegge zu den staatlichen Coronahilfen:

"Die Ärmsten vergessen" / 11. Juni 2020

Der Rheinischen Post habe der Armutsforscher durchblicken lassen, dass das Konjunkturprogramm von 130 Mrd. "einen starken Impuls für die Wirtschaft" setze. Ihm gefalle allerdings  nicht, dass rund 100 Mrd. auf die Unternehmen und nur 30 Mrd. auf Konsumenten, Arbeitnehmer und Transferleistungsbezieher entfielen.

Dem Sozialkritiker fällt gar nicht erst ein, warum und inwiefern dem bürgerlichen Staat die finanzielle Umsorgung der Wirtschaft erstes Anliegen ist. Er geht im Gegenteil davon aus, dass mit der staatlichen Stützung derselben auch der geschäftliche Zweck derselben durchgeht - derselbe Zweck übrigens, dessen Geltung und Durchsetzung all die Armuts- und Elendskarrieren erzeugt, die der sozialen Abteilung der Hoheit Anlass für das Herausrücken von Notgroschen Verarmter ist - hier im speziellen Fall einer Pandemie auf der Grundlage des Herunterfahrens des nationalen und nationalökonomischen Lebens wegen dessen Gefährdung durch Virusverbreitung, was dem Standort außergewöhnliche Krise bescherte.

Dieser Armutsforscher will seit Jahrzehnten seines Wirkens nichts davon wissen, was für staatlich abgesicherte Gegensätze, Unvereinbarkeiten zwischen marktwirtschaftlicher Unternehmerschaft und deren arbeitenden und erwerbslosen Fußvolk unterwegs sind, wie der geldliche Reibach der ersteren auf Ausnutzung und Billigkeit des letzteren beruht, also daraus eine Absage an Kapital und Lohnarbeit zu machen. Nein: im obigen indirekten Zitat ist dieser sozialpolitische Nörgler vollends zufrieden, wenn neben den politischen Handreichungen für den Fortbestand der Geldbereicherungsschmieden der Nation der Staat mehr Notgelder für die Ärmsten parat hätte, deren Zustandekommen eben mitnichten interessiert, vielmehr als abgehakt gilt. - Noch nicht mal an den Unterschieden in den Geldsummen für die einen und für die anderen fällt dem auf, dass die feinen Unternehmer der demokratischen Obrigkeit als die entscheidenden Säulen ihres nationalen Standorts gelten, die deshalb entsprechend gepäppelt gehörten; die Lohnabhängigen sind für die bürgerliche Hoheit dagegen bloße Verbraucher von Geld fürs Fressen, statt dass der Mammon seiner Vermehrung in Unternehmerhand dient.


Seuchenpolitische Dummheit und Gemeinheit auf Grün-Juni 2020:
Grünen-Chefin Baerbock für Schul-/Kitaöffnungen als Mittel gegen vermehrte Gewalt gegen Kinder in den Familien im Zuge der Corona-Pandemie

Baerbock beklagt per 7.6.20, dass sich bei Debatte um Öffnungen eher um Fußball und Möbelhäuser statt um die "zerbrechlichen" Kleinsten gekümmert wurde. Kitas und Schulen gehörten dagegen wegen der "Leiden vieler Kinder" als erstes geöffnet. Angesichts der bestechenden Logik dieser Quasselsuse aus der ersten Garde der Grünen haben wir ein paar Fragen:
1.
Hört die Gewalt gegen Kinder auf, wenn sie zeitweise in Kitas oder Schulen aufbewahrt werden? Die wochenlange Abwesenheit von den öffentlichen Einrichtungen coronabedingt kann ja wohl kaum der Grund für das Verhauen von Kindern (gewesen) sein.
2.
Ausgerechnet die Züchtung zu bürgerlichen Konkurrenzsubjekten, wo es auf solche feine Tugenden wie die knallharte Durchsetzung gegen andere, populär als Ausbildung zur "Ellbogenmentalität" schon mal negativ besetzt, soll gescheite Medizin gegen die hässlichen Ausprägungen von 'Durchsetzungsfähigkeit' in den Familien und anderswo sein?
Die Stellung zu den großartigen bürgerlichen Bildungsanstalten als Ausweichquartiere angesichts der ungemütlichen Zustände in den Familien zeugt von einem gediegenen Desinteresse hinsichtlich der denen eigenen Beschaffenheit: Familien sind nichts als Notgemeinschaften zur Bewältigung der erbärmlichen materiellen Resultate von Lohnarbeit, wo dann auch schon mal Kindern handgreiflich zu verstehen gegeben wird, wie  die Belastungen für die Familien durch sie nicht gerade weniger werden; in Schulen und Kitas wird den Kleinen beigebracht, wie sie sich den Rauheiten der bürgerlichen Konkurrenzgesellschaft zu stellen haben. Schulen/Kitas als Rettungsanker für geschundene Kinder ist so verharmlosend bezüglich dessen, was diese den Kindern tatsächlich abverlangen und antun, wie  unkritisch gegen Grund der Gewalt in Familien, die als  Reproduktionsanstalten armer Lohnarbeiter gar nicht erst in Frage gestellt werden.