Projekt  kritische Analyse
bürgerlicher Sozialpolitik

Sozialreformen in der BRD
- Analyse und Kritik -
 
 
    
Deutsche Gesundheitspolitik


Juni 2021 - Pflegereform 2021:
 

 
Von einigen Absurditäten und Gemeinheiten einer weiteren Reform im
Bereich Pflege

 


Der Staat hat mehr für Pflegekräfte übrig: Heimträger werden zu Tarifbezahlung genötigt: Fragt sich nur, was erstere davon haben, wenn der Abstand zu bisheriger erbärmlicher Entlohnung kaum merklich ist.

Eine 2. Kuriosität: Sozialverbände berichten von Umgehungsmöglichkeiten, nämlich Heimen niedrigeren Haustarif zu verpassen. Überhaupt stachelten höhere Lohnkosten die Heime zu noch mehr Personaleinsparung an wegen der staatlich lizensierten Räson der Renditeerwirtschaftung - mit der Folge verschärft schlechter Versorgungsqualität", die so oder so immerzu im schlechten Ruf steht. Die vermehrten Kosten, auch die angeblichen Entlastungen bei Heimplatzzuzahlungen auf Seiten der Pflegebedürftigen, werden in wie gehabt zynischer Manier gehändelt: die Klasse der Abhängigen hat für die Kosten des vom Kapital beigegebrachten gesundheitlichen Ruins aufzukommen durch Zwangsbeiträge; im speziellen Fall die Beitragssteigerung für Kinderlose, die nach Gesundheitsminister Span lässig von denen gestemmt werden könnte, weil keine Kosten habend durch Verzicht auf Kinder. Dass Kinderlose wegen des marktwirtschaftlichen Zwangs zur Geldeinteilung sich Kinder nicht leisten können - und was sie auch ohne Nachwuchs an Lebenshaltungskosten nicht zu knapp zu schultern haben, interessiert den Spahn nicht: per Verordnung von Pflegebeitragssatz von 3,4 statt 3,3 bisher, setzt er gegen die Armen durch, was die angeblich alles an Geld übrig haben würden, wenn sie in diesem Fall kinderlos ihr Lohnabhängigenschicksal ertragen müssen.

"Systemwechsel" bei der Pflegeversicherung - des Rätzels Lösung?

Wenn Sozialverbände und Gewerkschaften wegen "chronischer Unterfinanzierung" und "finanzieller Überforderung" der Pflegebedürftigen nach einem "Systemwechsel" rufen in Form einer Pflegebürgerversicherung, dann wird am gemeinen Grundsatz der staatlichen Inpflichtnahme der kapitalistisch Ruinierten für vom Kapital beigebrachte dauerhafte Gesundheitsschäden gar nicht gerüttelt, ebenso wenig am Fortbestand der Quelle der systematischen gesundheitlichen Zerstörung; im Gegenteil: es wird mit kräftigen Nachschub von in den Leistungsstätten des Kapitals Überbeanspruchten gerechnet.

Es ginge um Verbreiterung der finanziellen  Basis der Pflegeversicherung - auch ein schönes Eingeständnis der Inrechnungstellung des Tatbestands der Lohnarbeiterarmut, dessen Verschärfung und damit des Schrumpfens dessen, woraus die Beiträge bestritten werden: jedenfalls sollen Selbständige, Beamte, überhaupt Spitzenverdiener einbezogen werden in die geldliche Unterfütterung der Versicherung.

Fragt sich nur, ob vor lauter Sozialillusionen den Reformidealisten klar ist, ob und inwiefern der bürgerliche Staat diese Sorte Einheitsversicherung damit vereinbarungsfähig hält, dass auch in Sachen gesundheitlicher Vorsorge dieser klassenmäßige Unterschiede ausdrücklich anerkennt und zur Geltung bringt: Das noch geltende Zwangsbeitragssystem gründet gerade darauf, dass die Mehrzahl der Eigentumslosen wegen ihrer ärmlichen Einkommen nicht in der Lage ist, von sich aus finanzielle Vorsorge für gesundheitliche Notfälle zu betreiben - deshalb der staatliche Zwangsabzug direkt an der Einkommensquelle. Den Besserverdienenden konzediert er gerade ab bestimmter Einkommensgrenze, weil sie es sich leisten können, auf Privatversicherung zu machen, die gemäß dem materiellen Status ihrer Mitglieder mit ganz anderen Leistungsniveaus aufwarten kann und soll. - Noch nicht mal an dieser Stelle fällt den Reformidealisten auf, welche gegensätzliche Einkommensquellen auch an der Versicherungsfront durchscheinen, wo es folglich herrührt, dass die meisten sich eigentlich keine Krankheitskosten leisten können, umgekehrt andere in der Hinsicht wohlgelitten sind.

Zudem hätte der angestrebte Systemwechsel den Widerspruch an sich, dass mit der Einbeziehung zusätzlicher Sorten Beitragszahler auch die Leistungsansprüche an die Versicherung steigen würden, welche Einbeziehung gerade die geldliche Ausstattung der Pflegeversicherung verbessern sollte, damit die weniger Betuchten unter den Versicherungsmitgliedern von der vergrößerten Beitragsmasse profitieren könnten - sodass es sehr darauf ankommt, je nach dem, wie das Verhältnis von wachsenden Pflegefällen und Beitragszahlern ausfällt, ob und in welchem Ausmaß eine Entlastung derjenigen eintritt, die Sozialverbände und Gewerkschaften als die Überforderten u.a. bzgl. des Eigenanteils im Falle Heimaufenthalt beklagen.