Projekt  kritische Analyse
bürgerlicher Sozialpolitik

Sozialreformen in der BRD
- Analyse und Kritik -
 
 
    
Deutsche Gesundheitspolitik


Reform des §219a BGB-Teil 2 - Jan. 2022: 

Zur großzügigen Geste einer Ampelkoalition, mit vorgesehener Streichung
von §219a von der Ineinssetzung von Information über Abtreibung mit
der Werbung für diese abzusehen.

 

Ein FDP-Justizminister Buschmann zeigt sich gnädig, lässt die absurde Identität von Information über Abtreibung und Werbung für diese fallen, weil die Hauptsache, der staatliche "Schutz des ungeborenen Lebens" und die Austreibung des Abtreibungsverlangens von Frauen auf gutem Wege ist.

Es soll Ärzten gestattet sein, Informationen über Schwangerschaftsabbruch und dessen Methoden, zumal dies aus qualifizierter Hand erfolge, zu geben, ohne in den Ruch der Werbung für diese zu gelangen. Allerdings weist der Justizminister zugleich darauf hin, dass regelrechte Anpreisung von Schwangerschaftsabbrüchen strikt verboten ist - was sich schon aus deren Berufsstatus verpflichtend ergäbe.

Der FDP-Mann kann die Lässigkeit der gänzlichen Streichung von § 219 a, BGB an den Tag legen, weil er sich sicher ist, dass heutzutage Frauen im Allgemeinen zuverlässig den Grundsatz des verfassungsmäßig gebotenen Schutzes des ungeborenen Lebens für sich übersetzen in eine Sache der Verantwortungsethik, sich also Schwangerschaftsabbruch in Form einer Gewissensentscheidung nicht leicht machen würden, weshalb die Seite des Verbotscharakters in Bezug auf Abtreibung nicht in der Weise herausgestellt wird wie noch in der alten Fassung von § 219a.
(Quelle: Buschmann am 17.1.22 auf Phoenix)