Projekt  kritische Analyse
bürgerlicher Sozialpolitik


Sozialreformen in der BRD
- Analyse und Kritik -
 






























        




























Deutsche Wohnungspolitik


15.04.21 – Bundesverfassunggericht (BVG) entscheidet gegen Berliner Mietendeckel:

 

Das per BVG-Urteil durchgedrückte Scheitern von ein wenig Rücksicht auf die Nöte von Mietern per Mietendeckel als Klarstellung der maßgeblichen Wirtschafts- und Polit-Instanzen: Vorfahrt der kräftigen geldlichen Ausnutzung von Mietern.

 

Ein BVG entscheidet gegen Berliner Mietendeckel aus formal-juristischen Gründen, dass den Länder-Parlamenten die Kompetenz in Sachen Mietpreisregelung nicht zustünde, die bereits „abschließend“ nach BGB seitens des Bundes erfolge.

Wirtschafts-, Immobilienverbände und Polit-Parteien v.a. aus konservativem Lager machen an dem Urteil fest, obwohl es über den materiellen Inhalt der Mietendeckelverfügung des Berliner Senats gar nichts geurteilt hat, dass die Freiheit der Geschäftemacherei mit dem Wohnen, die „Rechtssicherheit“ genau dafür obsiegt habe.

Dass sich eine Hauptstadt-Regierung herausgenommen hat, dass Mieter in Berlin über Festlegung von Mietobergrenzen auch nur ein bisschen weniger geschröpft werden vom Immobilienkapital (die Bereicherung an dem Dach übern Kopf geht auch für Sozis/Linke an der Macht in Ordnung: der Witz ist dessen Regulierung), also ein wenig Rücksicht darauf herbeiregiert wird, dass Mieten irgendwie bezahlbar sind, zählt absolut nichts, wenn von den politisch und ökonomisch Herrschenden aufgezählt wird, wie der Berliner Mietendeckel angeblich der Investitions-/Vermietungsbereitschaft der Immobilienhaie geschadet habe. Die Ankurbelung des Bau- und Mietgeschäfts unter der Parole Bauen, Bauen und noch mal Bauen sei der beste Dienst an Mieter, die seit geraumer Zeit erfahren, wie das Wohnen wegen des Geschäfts damit unerschwinglich wird; als ob Baukapitalisten noch und nöcher die Landschaften mit Betonsilos vollstellen würden, um sich hinterher die Renditen damit zu versauen; Ausnutzung der Nachfrage, deren Versilberung über satte Mieten ist schließlich deren Metier!

Eine andere Sorte Heuchelei neben dem, wie die Geldmacherei mit dem Angewiesensein auf eine Hütte als einzig mietergerecht herbeigelogen wird, war, wie die Anbeter des Immobiliengeschäfts ihr Herz für die Sorgen der Mieter in Berlin entdecken, weil die jetzt die Konsequenzen der Kompetenzüberschreitung ihrer Regierung zu spüren kriegen, wenn die Wohnkonzerne saftige Nachforderungen geltend machen, so die Begrenzung der Miethöhen wegen Wegfalls des Mietendeckels nicht mehr greift und der alte Rechtszustand inklusive einer Bundesmietpreisbremse gilt, die eher Rücksichtnahme aufs Mietgeschäft offenbart, als dass irgendwas an dem Trend der Unbezahlbarkeit von Mieten umgekehrt würde. Nach der perfiden Logik: Hätten die Berliner doch ihr soziales Empfinden für die Not der Mieter per Mietdeckel von vornherein sein gelassen, also die üblichen Geschäftsgepflogenheiten im Immobilienbereich ungestört weiterlaufen gelassen – dann wäre den Mietern die Zusatzmisere per Nachzahlungen erspart geblieben.